Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Die Behringer und Mauch GbR (im folgenden: Behringer und Mauch) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dies gilt auch für alle zukünftigen Geschäfte der Vertragsparteien, auch wenn die AGB nicht erneut ausdrücklich vereinbart wurden.

1.2 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende AGB des Auftraggebers erkennt Behringer und Mauch nicht an. Dies gilt auch dann, wenn Behringer und Mauch in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos ausführt.

 

§ 2 Vertragsgrundlagen

2.1 Angebote von Behringer und Mauch sind freibleibend, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

2.2 Angebote erfolgen auf Grundlage der Angaben des Auftraggebers zu dem von ihm genutzten EDV-System. Für Leistungstörungen, die sich aus abweichenden Soft- oder Hardwarevoraussetzungen ergeben, trägt der Auftraggeber das alleinige Risiko.

2.3 Jegliche, auch teilweise Verwendung von Behringer und Mauch mit dem Ziel des Vertragsabschlusses überreichter Arbeiten und Leistungen, seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Behringer und Mauch. Dies gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der diesen Arbeiten und Leistungen zugrundeliegenden Ideen, solange diese nicht vom Auftraggeber selbst herrühren.

2.4 Nach Fertigstellung des Auftrags und der Übertragung der Auftragsleistung in den Verfügungsbereich des Auftraggebers ist der Auftraggeber innerhalb von 5 Arbeitstagen zur schriftlichen Abnahme verpflichtet, sofern die Auftragsleistung den vertraglich geschuldeten Spezifikationen entspricht und der Auftraggeber keine Mängel feststellt, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch nicht nur unerheblich mindern. Andere Mängel sind Behringer und Mauch unverzüglich mitzuteilen und werden von Behringer und Mauch kurzfristig beseitigt. Sollte eine Abnahme aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen erfolgen, so gilt die Auftragsleistung mit Nutzung durch den Auftraggeber als mangelfrei abgenommen.

 

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen

3.1 Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart wurden, werden nach Maßgabe der am Tag der Auftragserteilung gültigen Standardkosten von Behringer und Mauch in Rechnung gestellt. Nebenkosten und sonstige anlässlich der Auftragsabwicklung angefallene Kosten werden entsprechend dem tatsächlichen Anfall abgerechnet.

3.2 Mangels anderweitiger Vereinbarung ist Behringer und Mauch berechtigt, bei Vertragsabschluß eine Abschlagszahlung von 50 % des voraussichtlichen bzw. vereinbarten Gesamtpreises und nach Abnahme die restlichen 50 % Prozent in Rechnung zu stellen.

3.3 Der Rechnungsbetrag ist i.d.R. innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig, wenn nicht anders angegeben. Es gelten die gesetzlichen Regeln zu den Folgen des Zahlungsverzugs.

3.4 Mangels anderweitiger individualvertraglicher Vereinbarungen handelt es sich bei den vereinbarten Preisen um Nettopreise, denen die am Tag der Rechnungstellung fälligen gesetzlichen Steuern hinzugerechnet werden.

3.5 Gegen Forderungen von Behringer und Mauch kann der Auftraggeber nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

3.6 Der Abzug von Skonto bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung.

 

§ 4 Leistungserbringung

4.1 Die im einzelnen geschuldete Leistung ergibt sich ausschließlich aus der Auftragsbestätigung. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Behringer und Mauch.

4.2 Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er sonst schuldhaft seine Mitwirkungspflichten, so ist Behringer und Mauch berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

4.3 Gerät Behringer und Mauch mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so haftet Behringer und Mauch nach Maßgabe der unter § 6 getroffenen Regelungen. Der Auftraggeber ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Behringer und Mauch eine vom Auftraggeber gesetzte, angemessene Nachfrist, die wenigstens zwei Wochen betragen muss, nicht einhält.

 

§ 5 Geistige Eigentumsrechte / Nutzungsrechte

5.1 Der Auftraggeber erwirbt mit der vollständigen Zahlung der fälligen Vergütung gem. Angebot oder Auftragsbestätigung das ausschließliche, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Recht, die Auftragsleistung im definierten Umfang in seinem Unternehmen zu nutzen.

5.2 Soweit Behringer und Mauch vor der vollständigen Zahlung der fälligen Vergütung dem Auftraggeber ein Nutzungsrecht einräumt, erfolgt dies jederzeit frei widerruflich.

5.3 Grundsätzlich stellt Behringer und Mauch dem Auftraggeber keine offenen und zu bearbeitenden Daten zur Verfügung, sofern deren Inhalte (oder Teile davon) auf geistiger/kreativer Leistung von Behringer und Mauch basieren. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

5.4 Stellt Behringer und Mauch auf expliziten Kundenwunsch offene und zu bearbeitende Daten zur Verfügung (aufpreispflichtig), werden entsprechende Nutzungsrechte seitens Behringer und Mauch dem Kunden in Rechnung gestellt. Dies ist auch der Fall, wenn seitens des Kunden lediglich ein Entwurf in Auftrag gegeben wird und dieser bei einem anderen Dienstleister als Behringer und Mauch weiter bearbeitet werden soll (oder vergleichbare Sachverhalte).

5.5 Behringer und Mauch haftet nicht für Urheber-, Patent-, Marken-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster und sonstige rechtliche Schutzfähigkeit der Auftragsleistung.

 

§ 6 Künstlersozialkasse

6.1 Die von Behringer und Mauch berechneten Honorare können u.U. ganz oder teilweise unter die Abgabepflicht gemäß § 24 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) fallen. Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe an Behringer und Mauch als nichtjuristische Person, für Dienstleistungen im künstlerischen und konzeptionellen Bereich nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht von der Rechnung in Abzug gebracht werden.

6.2 Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist alleine der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich. Weiterführende Informationen und Anmeldeformulare erhalten Sie unter www.kuenstlersozialkasse.de oder bei Ihrem Steuerberater.

§ 7 Haftung

7.1 Bei mangelhafter Auftragsleistung ist Behringer und Mauch nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzleistung berechtigt. Behringer und Mauch behebt den Mangel kostenlos oder stellt dem Auftraggeber kostenlos Ersatz zur Verfügung. Im Falle der Mangelbeseitigung ist Behringer und Mauch verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden entsprechend dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet.

7.2 Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Auftraggeber ohne weiteres auffallen, muss der Auftraggeber gegenüber Behringer und Mauch innerhalb von 5 Arbeitstagen nach der Übertragung der Auftragsleistung per eingeschriebenem Brief anzeigen. Andere Mängel muss der Auftraggeber gegenüber Behringer und Mauch innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erkennen per eingeschriebenem Brief anzeigen.

7.3 Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber den Mangel nicht rechtzeitig anzeigt oder der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt. Die Erheblichkeit des Mangels muss im Streitfall durch eine neutrale Person bewertet werden. Eventuelle hierfür anfallende Kosten trägt der Auftraggeber (Kunde).

7.4 Der Auftraggeber kann Behringer und Mauch eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung setzen. Schlägt die Mangelbeseitigung innerhalb dieser Frist fehl, so kann der Auftraggeber nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Auftragsvergütung angemessen herabsetzen.

7.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Datum der Abnahme.

7.6 Behringer und Mauch haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Behringer und Mauch oder auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Soweit Behringer und Mauch keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7.7 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die Haftung wegen vorsätzlichen Handelns bleibt hiervon unberührt. Die Begrenzung nach 6.7 gilt auch, soweit der Auftraggeber anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

7.8 Soweit die Schadensersatzhaftung Behringer und Mauch gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Behringer und Mauch.

7.9 Wir haften nicht bei Datenverlust aufgrund höherer Gewalt.

 

§ 8 Vermittlung / Leistung von Haushaltsverteilungen

8.1 Vom Auftraggeber angewiesene Zustellgebiete werden mit einer Ausdeckungsquote von mindestens 90% garantiert. Bei Gemeinden unter 500 Haushalten oder aufgelockerter Struktur 80%.

8.2 Die Verteilung erfolgt ausschließlich an private Haushalte ohne Werbeverbote. Eine Straße gilt als beliefert, wenn die überwiegende Anzahl der Häuser in derselben Straße die Werbeexemplare erhalten hat.

8.3 Behringer und Mauch übernimmt keine Haftung für einen durch die Zustellung erhofften aber nicht eingetretenen Erfolg. Der Auftraggeber haftet für Art, Inhalt und Text der Verteilobjekte.

8.4 Reklamationen sind innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Verteilung zu melden.

 

§ 9 Leistungen bei laufenden Pflege- und Serviceleistungen

9.1 Die Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung seitens des Kunden, durch Einwirkung Dritter oder durch höhere Gewalt verursacht werden, ist nicht Gegenstand der Pflege- und Serviceleistungen von Behringer und Mauch. Gleiches gilt für Schäden und Störungen, die durch Fehler oder Nichtleistung der Stromversorgung, fehlerhafte Hardware oder sonstige, nicht von Behringer und Mauch zu vertretende Einwirkungen verursacht werden.

9.2 Die laufenden Pflege- und Serviceleistungen umfassen keine Beratung und Weiterentwicklung. Über diese Leistungen ist eine gesonderte Vereinbarung abzuschließen. Es handelt sich dabei um Leistungen, die über die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Software und der vereinbarten Updates auf die aktuelle Version hinaus gehen und zum Beispiel weiteren Funktionsumfang, andere Einsatzgebiete oder individuelle Anpassung in optischer oder inhaltlicher Hinsicht betreffen.

9.3 Ebenfalls nicht zu laufenden Pflege- und Serviceleistungen gehören Anpassungen aufgrund von technischen Änderungen, die zur Folge haben, dass wesentliche Funktionen oder Schnittstellen der Software im Wesentlichen neu erstellt werden müssen. Dazu gehören insbesondere bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare, durch den Kunden oder Dritte vorgenommene Änderungen der Systemarchitektur- und Umgebung.

9.4 Routinemäßige Wartungsarbeiten gelten nicht als Ausfall und berechtigen nicht zu Minderungen oder Schadensersatzansprüchen. Dem Kunden ist bekannt, dass technische Wartungsarbeiten ohne Vorankündigung erledigt werden.

 

§ 10 Gewährleistung

10.1 Auf vom Kunden angelieferte Daten oder Materialien zur Weiterverarbeitung können wir keine Garantie übernehmen.

10.2 Die Weiterverarbeitung auf die angelieferte Ware (Daten oder Materialien) erfolgt ohne Übernahme einer Gewährleistung auf die Haltbarkeit oder Waschbeständigkeit (bei Textilien). Wir fertigen auf Wunsch ein Muster, welches der Besteller prüfen lassen kann. Der Besteller wird schriftlich die Freigabe erklären.

10.3 Der Auftragnehmer haftet bei fehlerhafter Verarbeitung ausschließlich wenn eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

10.4 Bei Kaufverträgen „Gewerbe an Gewerbe“ wird die Gewährleistung ausgeschlossen.

 

§ 11 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht

11.1 Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz von Behringer und Mauch Gerichtsstand. Behringer und Mauch ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an dessen Geschäftssitz zu verklagen.

11.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von Behringer und Mauch Erfüllungsort.

11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

Behringer und Mauch GbR
Stand: September 2022

Sitz der Gesellschaft:
Haus Hülshoff 1, 49545 Tecklenburg

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